
Reparaturen sowie Inspektionen sind erlaubt
Sie dürfen uns für Reparaturen und Inspektionen besuchen.
Dies wurde uns durch die örtlichen Behörden bestätigt.
In diesem Fall besteht keine Pflicht zur Quarantäne, da dies nicht als "Einkauf" gewertet wird.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur für Personen aus den Grenzregionen, sprich den Kantonen
Zürich
Schaffhausen
Aargau
St. Gallen, Thurgau, Basel-Stadt, Basel-Land, Jura, Solothurn, Appenzell (Innerrhoden,Ausserrhoden) gilt.
Bei uns erhalten Sie wie gewohnt einen Ausfuhrschein, um sich die Mehrwertsteuer zurückerstatten zu lassen.
Der reine Einkauf, wie z.B. Autokauf oder Zubehörkauf ist nicht erlaubt!
Bitte beachten Sie die momentan in unserem Betrieb geltenden Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht.
Vielen Dank